Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Eine Psychische Gefährdungsbeurteilung geht oft einher mit der Ein- oder Durchführung eines

Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM),

das gemäß §167 Abs. 2 SGB IX für die meisten Arbeitgeber vorgeschrieben ist. Dieses Verfahren unterstützt langzeiterkrankte Beschäftigte und Arbeitgeber dabei,

  • Erkrankungsursachen festzustellen und optimalere Arbeitsbedingungen zu schaffen
  • einer Chronifizierung oder einem Wiederauftreten von Erkrankungen vorzubeugen
  • Arbeitsplätze so zu gestalten, dass sie für alle gesundheitsfördernd sind sowie
  • das Arbeitsverhältnis zu erhalten.

Dies ist eine Win-Win-Situation für beide Seiten, Arbeitnehmer wie Arbeitgeber.

Mit der beruflichen Wiedereingliederung – neben der medizinischen und sozialen, für die meist andere Träger zuständig sind – tragen Sie als Arbeitgeber dazu bei, dass die Mitarbeiter nach überwundenen gesundheitlichen Auszeiten schneller und v.a. dauerhaft gesund an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. So können diese weiterhin ihr wertvolles Know-How in Ihr Unternehmen einbringen. In Zeiten des Fachkräftemangels ist es ein echter Vorteil, die Mitarbeiter zu halten!

Durch einen strukturierten Prozess erhalten Sie darüber hinaus auch Informationen, die dazu beitragen, potenzielle Schwachstellen zu entdecken und zu verbessern. Dadurch haben Sie langfristig sogar finanzielle Vorteile.

Weitere Informationen zu den Vorteilen und zum Nutzen können Sie hier nachlesen oder gleich anschauen:

So unterstützen wir Sie ganz konkret:

  • bei der Einführung der erforderlichen Prozesse
  • bei der Ermittlung und Kontaktierung der betroffenen Mitarbeiter
  • bei der Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Erst- und Präventiv-Gespräche inkl. der erforderlichen Dokumentation
  • bei der Begleitung der Individuellen Wiedereingliederungsprozesse bis zu deren Abschluss
  • Klärung und Vereinbarung potenzieller Maßnahmen inkl. der Kostenübernahme durch externe Träger.

Sie möchten das BEM langfristig selbst übernehmen?

Gerne schulen wir auch Ihre ausgewählten Mitarbeiternnen und Mitarbeiter oder Betriebsräte zu diesem Thema.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne:
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