Die Umsetzung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist unkomplizierter als Sie denken…

Seit 2014 ist die Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Was viele, vor allem Kleinunternehmer, nicht wissen, ist, dass dies bereits ab dem ersten (auch geringfügig beschäftigen) Mitarbeiter gilt. Neben der eigentlichen Durchführung ist aber auch deren Dokumentation sowie die Durchführung (und ebenfalls Dokumentation) geeigneter Maßnahmen (vgl. § 6) mindestens genauso weiterlesen…