Die Umsetzung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung ist unkomplizierter als Sie denken…

Seit 2014 ist die Durchführung einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung für alle Unternehmen im Arbeitsschutzgesetz vorgeschrieben.

Was viele, vor allem Kleinunternehmer, nicht wissen, ist, dass dies bereits ab dem ersten (auch geringfügig beschäftigen) Mitarbeiter gilt.
Neben der eigentlichen Durchführung ist aber auch deren Dokumentation sowie die Durchführung (und ebenfalls Dokumentation) geeigneter Maßnahmen (vgl. § 6) mindestens genauso wichtig.

Dabei ist die Art der Durchführung allerdings nicht im Gesetz vorgeschrieben. Grundsätzlich bleibt es Ihnen als Unternehmer überlassen, wie Sie Ihrer Pflicht nachkommen. Sie können die psychischen Gefährdungen also selbstverständlich auch selbst beurteilen – wenn Sie wissen wie. Eine pauschale Aussage, wie wir sie schon von einigen Unternehmen gehört habe, à la: “Psychische Gefährdungen liegen nicht vor” wird im Fall einer Kontrolle sicherlich nicht standhalten.
Wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen möchten, finden Sie in den BAuA-Tools eine große Auswahl an möglichen “Hilfsmitteln”, Werkzeugen und Verfahren, manche davon sind lizenzfrei, andere sind lizenzpflichtig. Andere wiederum sind für moderierte Workshops bzw. Gruppendiskussionen oder zur Befragung der Beschäftigten, manche branchenspezifisch, andere universell. Zu allem Überfluss erheben die Tools nun auch noch völlig unterschiedliche Dinge.

Welche(s) Tool ist also für Ihr Unternehmen das geeignete?

Sie können sich also nun in aller Ruhe (sofern Sie diese haben) durch sämtliche Tools hindurch klicken – oder einen Experten fragen und Sie sparen sich die Zeit dafür – für das, was wirklich Ihre Kernkompetenz ist. Wir, das Team vom Balance-Helpcenter, bringen Ihnen ein “fertiges”, nach DIN EN ISO 10075-3 zertifiziertes und mehrfach erprobtes Tool mit – und führen die Gefährdungsbeurteilung für Sie durch. Inklusive Dokumentation und Maßnahmen-Vorschläge.

Das einzige, was Sie noch tun müssen, ist uns zu beauftragen. Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

Herzlich, Ihre Christina Bolte