Psychische Gefährdungsbeurteilung – und jetzt?

Was passiert denn nach einer Psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Immer mal wieder wird mir die Frage gestellt, was denn passiert, wenn man eine Beurteilung psychischer Gefährdungen im Unternehmen vorgenommen hat.
Meine Antwort darauf ist: Nutzen Sie die Chance und machen Sie was draus, was für neue oder die bestehenden Mitarbeiter attraktiv ist: Betriebliches Gesundheits-management!

Dass das mehr ist, als nur Rücken- oder Yogakurse, darauf möchte ich in dieser Audiodatei (MP3) eingehen:

03_Was passiert nach einer psychischen Gefährdungsbeurteilung?

Hier noch die Schritt kurz zusammengefasst:

  1. Eine Psychische Gefährdungsbeurteilung ist (ähnlich wie beispielsweise auch das Betriebliche Präventions-Audit oder andere Audits) eine hervorragende Methode, um einen Status Quo oder Aufsetzpunkt für ein Betriebliches Gesundheits-managements zu ermitteln.
    Durch Vorher-Nachher-Vergleiche von bestimmten Kennzahlen können Sie nicht nur exakt messen, was sich verändert hat, sondern Sie merken auch schnell, wenn in Ihrem Unternehmen hinsichtlich der Mitarbeiter-Gesundheit etwas aus dem Ruder läuft. So können Sie rechtzeitig gegensteuern.
  2. Zum BGM zählen alle betrieblichen Rahmenbedingungen, Prozesse und Strukturen, die darauf ausgerichtet sind
    – Arbeit & Organisation gesundheitsförderlich zu gestalten (Verhältnisprävention) und
    – die Mitarbeitenden zu gesundheitsförderlichem Verhalten zu befähigen (Verhaltensprävention)
    Demnach gehört also auch der gesetzliche Arbeitsschutz dazu, den Sie ohnehin schon betreiben!
  3. Durch den ermittelten Status Quo werden auch Maßnahmen festgehalten, die Sie vielleicht für selbst­verständlich gehalten haben. So haben Sie alle Maßnahmen auf einem Blick und können sie noch effektiver in Ihr Monitoring einbinden.
  4. Darüber hinaus erhalten Sie ein Zertifikat, mit dem Sie intern und extern auf Ihrer Webseite werben können. So zeigen Sie bestehenden und potenziellen neuen Fachkräften, dass Sie sich um sie kümmern!

 

Für Fragen zu Ihrer konkreten Situation stehen wir gerne zur Verfügung.
Bitte sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

Herzlich, Ihre Christina Bolte & Team