Chancen und Risiken der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Was Kleinunternehmer in der Region zur Änderung im Arbeitsschutzgesetz zum 01.01.2014 wissen müssen

München. Unternehmen müssen sich nun zum Thema Prävention auch mit psychischen Belastungen befassen. Bereits Ende September 2013 hat der Bundesrat eine Gesetzes-novelle zum Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zum 01.01.2014 verabschiedet, nach der bei der Gestaltung wie auch bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeits­plätzen durch den Arbeitgeber nun auch psychische Belastungen zu berücksichtigen und danach entsprechende Maßnahmen umzusetzen sind. Dabei muss beurteilt werden, wie stark und durch welche Sachverhalte und Stressfaktoren Mitarbeiter bei der Arbeit gefährdet werden könnten. Anschließend wird vereinbart, wodurch diese Belastungen abgestellt werden.

„Obwohl die Gesetzesänderung schon seit Anfang des Jahres gilt, scheinen sich viele Unternehmer noch nicht darüber bewusst zu sein, dass sie im ‚Fall eines Falles‘ von den Kranken- oder Unfallkassen in die Haftung genommen werden können.“, bemerkt Christina Bolte, Leiterin des Burnout-Helpcenters München, nach etlichen Gesprächen mit Unternehmern aus der Region. „Wenn ein Unternehmen dann nicht nachweisen kann, dass eine solche psychische Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wurde, kann dies einem kleinen Unternehmen schnell an die finanzielle Substanz gehen.“

Denn im Gegensatz zur bisherigen Fassung des ArbSchG gibt es nun keinen Unterschied mehr zwischen Arbeitgebern mit mehr oder weniger als zehn Mitarbeitern. Somit ist es besonders für kleinere und mittlere Unternehmen wichtig, dass die Lösungen praktikabel und kostengünstig umsetzbar sind. Neben der Möglichkeit, Belastungen durch Umfragen zu erheben, bieten sich für kleine und mittlere Unternehmen besonders orientierende, quantitative (das heißt kennzahlen-basierte) Verfahren an.

Dennoch bietet die Umsetzung der Gesetzesnovelle auch Chancen

„Vor allem im Hinblick auf den zunehmend stärker spürbaren Fachkräftemangel auch in der Region München lohnt sich die Beschäftigung mit der Gesundheit der Mitarbeiter.“, weiß Expertin Bolte, die besonders auch kleinere Unternehmen in der Region München mit nachhaltigen und ganzheitlichen Angeboten hinsichtlich Gesundheit unterstützt.

Nach dem Vorbild von regelmäßigen Knowhow-Transfers in Baden-Württemberg möchte Christina Bolte für 2014 nun auch in München eine regelmäßige Veranstaltung „Unternehmens-Gesundheit im Dialog“ etablieren. Ziel dieser einmal pro Quartal stattfindenden Gesprächskreise ist neben dem Netzwerken auch der Erfahrungsaustausch. Denn fast jedes Unternehmen, unabhängig von dessen Größe, hat mittlerweile „echte“ oder „unechte“ Burnout-Fälle gehabt und muss sich daher Strategien erarbeiten wie Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement nutzbringend und kostengünstig umgesetzt werden. Input erhalten die Teilnehmer bei jedem Gesprächskreis zusätzlich von einem unabhängigen Fach-Experten mit einem entsprechenden Themen-Vortrag.

Veranstaltungsdetails:

Vortrag „Psychische Gefährdungsbeurteilung – Herausforderung oder Chance?“

Am 20.02.2014 um 17 Uhr
in München-Obermenzing (Details werden bei Anmeldung bekannt gegeben)

Anmeldung unter muenchen@burnout-helpcenter.de

Interessierte Unternehmen aus dem Münchner Umland können sich unter der Email muenchen@burnout-helpcenter.de für die Veranstaltung anmelden oder sich unter der Telefonnummer 089-52 38 93 02 vorab informieren.